sind zwischen dem 01.07.2018 und 30.09.2018 geboren.
Damit sind sie schulpflichtig und müssen das komplette Schuleinschreibungprocederedurchlaufen.
Die Eltern können entscheiden, ob die Einschulung um ein Jahr verschoben werden soll.
Dies muss der Schule schriftlich ohne Angabe von Gründen bis spätestenszum 10.04.2024 mitgeteilt werden.
Eine Verschiebung gilt nicht als Rückstellung. Allerdings ist nach einer Verschiebung keine Rückstellung im Schuljahr 2024/25 mehr möglich.
Auch die Schule kann Ihr Kind zurückstellen, wenn wir feststellen, dass Ihr Kind noch nicht schulreif ist.
Für uns ist deshalb der Einschätzungsbogen "Informationen für die Grundschule" besonders wichtig.
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